VS Mörbisch

Verhaltensvereinbarung

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Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen,

darum halten wir folgende Vereinbarungen ein:

 

Vereinbarungen mit den Kindern

  • Es wird großer Wert darauf gelegt, dass alle Personen unserer Schulgemeinschaft einen wertschätzenden Umgang miteinander pflegen. Das Grüßen, die Wörter „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“ gehören dazu. Wir wollen uns in der Schule wohlfühlen. Dafür muss jeder einzelne seinen Beitrag leisten.
  • Wenn dich jemand provoziert oder ärgert, versuche wegzugehen oder wegzuhören. Wenn es dir zu viel wird, sage „Hör auf!“
    Wenn der andere „Stopp!“ sagt, hörst du auf.
    Jedes Kind löst einen Streit mit Worten, nicht mit Gewalt  !Schaffst du es nicht alleine, bitte einen Erwachsenen um Hilfe.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler passt auf seine Schulsachen auf und beschädigt auch keine Sachen, die nicht ihm gehören. Anderen Kindern darf man keine Sachen wegnehmen. Wer etwas absichtlich kaputt macht, muss dafür sorgen, dass dies wieder hergestellt wird.
  • Das Schulhaus und der Schulgarten werden sauber gehalten und die Einrichtung geschont.
  • WC s sind kein Spielplatz. Besonders in den Toiletten soll auf Sauberkeit geachtet werden und es wird weder Papier noch Wasser verschwendet.
  • In der Garderobe werden die Schuhe ordentlich hingestellt und die Kleidungsstücke aufgehängt. Die Hausschuhe werden bei Verlassen des Schulhauses in das dafür vorgesehene Sackerl bzw. in das Spindkasterl gegeben. Auf den Schlüssel muss gut aufgepasst werden.
  • Die Klassen dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Die Klassenräume werden ordentlich und sauber verlassen.
  • Mitteilungen, die man von den Lehrerinnen bekommt werden daheim sofort den Eltern gezeigt.

 

Vereinbarungen mit den Eltern

  • Schülern mit persönlichen Problemen bringen wir Verständnis entgegen und bieten Hilfe an. Die Zusammenarbeit Eltern-Lehrerinnen spielt dabei eine wesentliche Rolle. Bei auftretenden Problemen werden die Erziehungsberechtigten gebeten, unverzüglich Kontakt mit der entsprechenden Lehrerin oder der Direktorin aufzunehmen, um Missverständnisse oder falsche Gerüchte erst gar nicht aufkommen zu lassen.
  • Die Eltern unterstützen die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit.
  • Mitteilungshefte werden regelmäßig kontrolliert, voll geschriebene Hefte sowie fehlende Schulsachen ( Bleistifte, Radiergummi...) werden nachgekauft.
  • Eltern haben darauf zu achten, dass versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt wird.
  • Veränderungen von Familienverhältnissen (Heirat, Scheidung, …), Änderungen von Telefonnummern und Adressen sind der Schule umgehend bekannt zu geben.
  • AutofahrerInnen nehmen vor dem Schulgebäude Rücksicht auf die Kinder.
  • Das Überqueren der Straße soll für die Kinder ohne Sichtbehinderung möglich sein.
  • Das „Zufußgehen“ soll den Kindern schmackhaft gemacht werden. Auch das Mitbringen von Rollern oder Boards ist erlaubt. Die Schule übernimmt allerdings keine Verantwortung für Fahrzeuge, die vor dem Schulgebäude abgestellt werden.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrräder, Roller usw nicht im Garderobenbereich deponiert werden.
  • Kinder, die die Nachmittagsbetreuung besuchen werden zu den vorgegebenen Zeiten abgeholt. Wird Ihr Kind früher abgeholt, muss dies der Leiterin der Nachmittagsbetreuung einen Tag zuvor mitgeteilt werden.
  • Die Erkrankung eines Kindes wird der Leiterin der Nachmittagsbetreuung gemeldet.

Organisation - Ablauf

  • Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Das Schulhaus wird um 7.45 Uhr geöffnet und um 8.00 Uhr geschlossen.
  • Nach 8.00 Uhr kann das Schulgebäude nur nach Betätigen der Glocke geöffnet werden. Schulfremde Personen ( das sind alle Personen außer Schulkinder und Pädagoginnen) dürfen aus Sicherheitsgründen das Schulgebäude nur mit Erlaubnis betreten.
  • Die Schüler kommen pünktlich zum Unterricht.
  • Das Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule vor Unterrichtsbeginn gemeldet werden. 
  • Die Schule und der Schulgarten dürfen während des Unterrichts oder in den Pausen nicht verlassen werden.
  • Außer bei Regenwetter verbringen wir die große Pause im Schulgarten. Entsprechende Kleidung wird benötigt. 
  • Der Schulgarten und die darauf befindlichen Spielgeräte dürfen nur während der Unterrichtszeit, in der Pause und in der Nachmittagsbetreuung benutzt werden.
  • Der Schulgarten ist kein öffentlicher Spielplatz und darf nach 17 Uhr ohne Erlaubnis nicht mehr betreten werden.
  • Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Sie werden den Schülern abgenommen und nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt, beziehungsweise im Wiederholungsfall den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben.
  • Handys sind im Unterricht nicht erlaubt. Sollten sie dennoch mitgebracht werden, müssen sie ausgeschaltet in der Schultasche oder im Spind verwahrt werden. Eine Benützung während der Unterrichtszeit, in den Pausen und im Tagesheim ist nicht erlaubt.
  • Im Sportunterricht ist das Tragen von Schmuck nicht erlaubt. Bitte lieber zuhause lassen. Für verlorene Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Lange Haare sollen zusammengebunden werden.
  • Nach dem Unterricht sind das Schulhaus und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde.
  • Am Nachmittag sind die Klassenräume zugesperrt. Vergessenes kann nicht geholt werden, da der Tagesheim-Betrieb sonst gestört wird.

Das Team der VS Mörbisch