Verhaltensvereinbarung
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Wir wollen uns in unserer Schule
wohlfühlen,
darum halten wir folgende
Vereinbarungen ein:
Vereinbarungen
mit den Kindern
- Es
wird großer Wert darauf gelegt, dass alle Personen unserer
Schulgemeinschaft einen wertschätzenden Umgang miteinander
pflegen. Das Grüßen, die Wörter „Bitte“, „Danke“ und
„Entschuldigung“ gehören dazu. Wir wollen uns in der Schule
wohlfühlen. Dafür muss jeder einzelne seinen Beitrag leisten.
- Wenn
dich jemand provoziert oder ärgert, versuche wegzugehen oder
wegzuhören. Wenn es dir zu viel wird, sage „Hör auf!“
Wenn der andere „Stopp!“ sagt, hörst du auf.
Jedes Kind löst einen Streit mit Worten, nicht mit
Gewalt !Schaffst du es nicht alleine, bitte einen
Erwachsenen um Hilfe.
- Jede
Schülerin und jeder Schüler passt auf seine Schulsachen auf
und beschädigt auch keine Sachen, die nicht ihm gehören.
Anderen Kindern darf man keine Sachen wegnehmen. Wer etwas
absichtlich kaputt macht, muss dafür sorgen, dass dies wieder
hergestellt wird.
- Das
Schulhaus und der Schulgarten werden sauber gehalten und die
Einrichtung geschont.
- WC
s sind kein Spielplatz. Besonders in den Toiletten soll auf
Sauberkeit geachtet werden und es wird weder Papier noch
Wasser verschwendet.
- In
der Garderobe werden die Schuhe ordentlich hingestellt und die
Kleidungsstücke aufgehängt. Die Hausschuhe werden bei
Verlassen des Schulhauses in das dafür vorgesehene Sackerl
bzw. in das Spindkasterl gegeben. Auf den Schlüssel muss gut
aufgepasst werden.
- Die
Klassen dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Die
Klassenräume werden ordentlich und sauber verlassen.
- Mitteilungen,
die man von den Lehrerinnen bekommt werden daheim sofort den
Eltern gezeigt.
Vereinbarungen
mit den Eltern
- Schülern
mit persönlichen Problemen bringen wir Verständnis entgegen
und bieten Hilfe an. Die Zusammenarbeit Eltern-Lehrerinnen
spielt dabei eine wesentliche Rolle. Bei auftretenden
Problemen werden die Erziehungsberechtigten gebeten,
unverzüglich Kontakt mit der entsprechenden Lehrerin oder
der Direktorin aufzunehmen, um Missverständnisse
oder falsche Gerüchte erst gar nicht aufkommen zu lassen.
- Die
Eltern unterstützen die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit.
- Mitteilungshefte
werden regelmäßig kontrolliert, voll geschriebene Hefte sowie
fehlende Schulsachen ( Bleistifte, Radiergummi...) werden
nachgekauft.
- Eltern
haben darauf zu achten, dass versäumter Unterrichtsstoff
nachgeholt wird.
- Veränderungen
von Familienverhältnissen (Heirat, Scheidung, …), Änderungen
von Telefonnummern und Adressen sind der Schule umgehend
bekannt zu geben.
- AutofahrerInnen
nehmen vor dem Schulgebäude Rücksicht auf die Kinder.
- Das
Überqueren der Straße soll für die Kinder ohne
Sichtbehinderung möglich sein.
- Das
„Zufußgehen“ soll den Kindern schmackhaft gemacht werden. Auch
das Mitbringen von Rollern oder Boards ist erlaubt. Die Schule
übernimmt allerdings keine Verantwortung für Fahrzeuge, die
vor dem Schulgebäude abgestellt werden.
- Aus
Sicherheitsgründen dürfen Fahrräder, Roller usw nicht im
Garderobenbereich deponiert werden.
- Kinder,
die die Nachmittagsbetreuung besuchen werden zu den
vorgegebenen Zeiten abgeholt. Wird Ihr Kind früher abgeholt,
muss dies der Leiterin der Nachmittagsbetreuung einen Tag
zuvor mitgeteilt werden.
- Die
Erkrankung eines Kindes wird der Leiterin der
Nachmittagsbetreuung gemeldet.
Organisation
- Ablauf
- Der
Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Das Schulhaus wird um 7.45 Uhr
geöffnet und um 8.00 Uhr geschlossen.
- Nach
8.00 Uhr kann das Schulgebäude nur nach Betätigen der Glocke
geöffnet werden. Schulfremde Personen ( das sind alle Personen
außer Schulkinder und Pädagoginnen) dürfen aus
Sicherheitsgründen das Schulgebäude nur mit Erlaubnis
betreten.
- Die
Schüler kommen pünktlich zum Unterricht.
- Das
Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule vor
Unterrichtsbeginn gemeldet werden.
- Die
Schule und der Schulgarten dürfen während des Unterrichts oder
in den Pausen nicht verlassen werden.
- Außer
bei Regenwetter verbringen wir die große Pause im Schulgarten.
Entsprechende Kleidung wird benötigt.
- Der
Schulgarten und die darauf befindlichen Spielgeräte dürfen nur
während der Unterrichtszeit, in der Pause und in der
Nachmittagsbetreuung benutzt werden.
- Der
Schulgarten ist kein öffentlicher Spielplatz und darf nach 17
Uhr ohne Erlaubnis nicht mehr betreten werden.
- Gegenstände,
die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören,
dürfen nicht mitgebracht werden. Sie werden den Schülern
abgenommen und nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt,
beziehungsweise im Wiederholungsfall den
Erziehungsberechtigten persönlich übergeben.
- Handys
sind im Unterricht nicht erlaubt. Sollten sie dennoch
mitgebracht werden, müssen sie ausgeschaltet in der
Schultasche oder im Spind verwahrt werden. Eine Benützung
während der Unterrichtszeit, in den Pausen und im Tagesheim
ist nicht erlaubt.
- Im
Sportunterricht ist das Tragen von Schmuck nicht erlaubt.
Bitte lieber zuhause lassen. Für verlorene Wertgegenstände
übernimmt die Schule keine Haftung. Lange Haare sollen
zusammengebunden werden.
- Nach
dem Unterricht sind das Schulhaus und das Schulgelände
unverzüglich zu verlassen, sofern nicht ein weiterer
Aufenthalt bewilligt wurde.
- Am
Nachmittag sind die Klassenräume zugesperrt. Vergessenes kann
nicht geholt werden, da der Tagesheim-Betrieb sonst gestört
wird.
Das
Team der VS Mörbisch
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